Freiheitsrechtestärkungspaket

Kurz erklärt: Was macht die Bürger*innen und Polizeibeauftragte?

Letzten Donnerstag haben wir im Plenum des Abgeordnetenhauses die Schaffung einer Bürger*innen- und Polizeibeauftragten für Berlin beschlossen. Was genau aber bedeutet das?

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

Die rot-rot-grüne Koalition hat einen umfassenden Entwurf zur Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) vorgelegt. Während der Bund und die Länder in den letzten Jahren hauptsächlich verschärften, schlagen wir in Berlin einen guten Ausgleich…

Ein neues Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz

Ein neues Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz

Allein im letzten Jahr fanden mehr als 5.000 weitestgehend friedliche Demonstrationen und Kundgebungen in Berlin statt. Wir möchten mit dem Gesetz das Versammlungsrecht stärken, Deeskalation und Kooperation festschreiben, Verbotsmöglichkeiten für volksverhetzende - insbesondere rechtsextreme - Versammlungen konkretisieren und dadurch insgesamt die demokratische Teilhabe verbessern.

Rede zum Beauftragten für Bürger*innen und Polizei - 53. Sitzung AGH

Diese Woche habe ich zusammen mit den innenpolitischen Sprechern der SPD und der Linken die rot-rot-grünen Pläne für eine*n Polizeibeauftragte*n für Berlin vorgestellt.

Wir wollen damit das Vertrauen in die Institutionen und den funktionierenden Rechtsstaat stärken und das Vertrauen zu diesen verbessern. Jede Person - egal ob Beamte(r) oder Bürger(in) soll sich an diese Stelle wenden können. Zwar werden so keine Konflikte verhindert, jedoch können Wege für eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Mein ganzes Statement finden Sie hier.